Zero Rating bezeichnet Mobilfunk-Tarife, bei denen die Datennutzung bestimmter Apps oder Dienste nicht auf das Inklusivvolumen angerechnet wird – sie bleiben also scheinbar „kostenlos“, während anderer Datenverkehr zählt. Was zunächst verbraucherfreundlich klingt, ist eines der umstrittensten Themen der Netzpolitik: Solche Nulltarife durchbrechen die Gleichbehandlung im Netz und benachteiligen Dienste, die nicht im Tarif enthalten sind. Spätestens seit den EuGH-Urteilen von 2021 ist das in Europa weitgehend Geschichte – und auch 2026 bleibt das Thema lehrreich.
Was ist Zero Rating?
Beim Zero Rating teilt der Anbieter den Datenverkehr in zwei Klassen: bevorzugte Dienste, die nichts vom Datenvolumen abziehen, und alle übrigen, die normal zählen. Bekannte historische Beispiele aus Deutschland sind StreamOn der Telekom und der Vodafone Pass. Wer einen solchen Tarif buchte, konnte etwa Musik- oder Videodienste ohne Volumenverbrauch nutzen – aber nur die Partnerdienste des Anbieters.
Genau hier liegt der Konflikt mit der Netzneutralität. Wenn ein Provider entscheidet, welche Apps „gratis“ sind, greift er in den Wettbewerb ein. Warum die Gleichbehandlung aller Daten so zentral ist, erklärt der Leitfaden zur Netzneutralität.

Vor- und Nachteile von Nulltarifen
Zero Rating hat zwei Seiten. Für Nutzer wirkt es kurzfristig attraktiv, langfristig schadet es aber dem offenen Netz. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
| Vorteile (kurzfristig) | Nachteile (langfristig) |
|---|---|
| Beliebte Apps verbrauchen kein Datenvolumen | Nur Partnerdienste profitieren – kleine Anbieter bleiben außen vor |
| Tarif wirkt günstiger | Der Provider steuert, welche Dienste erfolgreich sind |
| Einfacher Einstieg für Vielnutzer | Innovation und Wettbewerb werden ausgebremst |
| Planbare Kosten gefühlt höher | Verstoß gegen die Gleichbehandlung im Netz |
Das zentrale Problem: Ein neues Start-up, das nicht im Zero-Rating-Paket steckt, hat es schwerer, Nutzer zu gewinnen – obwohl sein Dienst vielleicht besser ist.
Das EuGH-Urteil von 2021
2021 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) wegweisende Urteile. Er entschied, dass Zero-Rating-Angebote gegen die EU-Verordnung 2015/2120 verstoßen, wenn sie an Geschäftserwägungen geknüpft sind und den Datenverkehr unterschiedlich behandeln. Besonders kritisch: Wurden nach Aufbrauchen des Volumens die Nulltarif-Dienste weiter schnell, andere aber gedrosselt geliefert, war das unzulässig.
Die Folge: Die Bundesnetzagentur untersagte zentrale Bestandteile von StreamOn und Vodafone Pass, die Anbieter mussten ihre Tarife anpassen. Wie der rechtliche Rahmen dahinter funktioniert, beschreibt der Beitrag zur EU-Verordnung und den BEREC-Regeln. Die Urteile gelten als Meilenstein für ein gleichbehandeltes Netz in Europa.
Wettbewerb und Verbraucher
Warum ist das für Verbraucher mehr als juristisches Klein-Klein? Weil Zero Rating den Wettbewerb still verschiebt. Wenn der Mobilfunkmarkt groß ist, wiegen solche Eingriffe schwer: Laut Bundesnetzagentur stieg das durchschnittlich genutzte Datenvolumen je aktivem SIM-Profil 2023 um rund 36 Prozent auf etwa 7,2 Gigabyte pro Monat (Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2023). Jede Tarifregel mit Zero-Rating-Logik betrifft damit potenziell Millionen Nutzer.
Hinzu kommt: Der Datenverbrauch im Mobilfunk steigt stark – 2023 wurden in Deutschland rund 9,1 Milliarden Gigabyte mobil übertragen (Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2023). Je knapper das Volumen, desto verlockender wirken Nulltarife – und desto größer ist die Gefahr, dass Nutzer nur noch die „gratis“ gestellten Dienste verwenden. Wer 2026 einen Tarif wählt, sollte deshalb prüfen, ob alle Dienste gleich behandelt werden. Eng verwandt ist die Frage, wie Anbieter den Verkehr technisch ausbremsen – Thema des Beitrags zu Datendrosselung und Throttling.
Häufige Fragen
Was bedeutet Zero Rating einfach erklärt?
Zero Rating heißt, dass die Nutzung bestimmter Apps nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird. Diese Dienste bleiben scheinbar kostenlos, während anderer Datenverkehr zählt.
Warum ist Zero Rating problematisch?
Es durchbricht die Gleichbehandlung im Netz: Der Provider entscheidet, welche Dienste bevorzugt werden. Kleine Anbieter und neue Start-ups werden dadurch benachteiligt.
Was waren StreamOn und Vodafone Pass?
Bekannte deutsche Zero-Rating-Tarife. Sie stellten Partnerdienste ohne Volumenverbrauch bereit, wurden aber nach den EuGH-Urteilen 2021 in zentralen Punkten untersagt.
Was hat der EuGH 2021 entschieden?
Der Europäische Gerichtshof stufte Zero-Rating-Angebote als Verstoß gegen die EU-Verordnung 2015/2120 ein, wenn sie Datenverkehr aus Geschäftsgründen unterschiedlich behandeln.
Gibt es Zero Rating 2026 noch?
In der bisherigen Form ist es in der EU weitgehend unzulässig. Anbieter mussten ihre Tarife anpassen, sodass solche Nulltarife heute kaum noch existieren.
Fazit
Zero Rating zeigt, wie ein scheinbar verbraucherfreundliches Angebot das offene Netz untergraben kann. Kostenlose Nulltarife klingen attraktiv, doch sie verschieben den Wettbewerb zugunsten der Partnerdienste großer Anbieter. Die EuGH-Urteile von 2021 haben dem in Europa einen Riegel vorgeschoben – ein Sieg für die Gleichbehandlung im Netz. Für Verbraucher bleibt die Lehre: Echte Wahlfreiheit gibt es nur, wenn alle Dienste gleich behandelt werden.

